Nach einer etwas längeren Pause, geht es nun mit den Merkregeln im Feuerwehreinsatz weiter: Die GAMS-Regel
Mittlerweile ist die GAMS-Regel fester Bestandteil eines Einsatzes mit gefährlichen Stoffen und Gütern. Sie ist im Jahr 2004 in die FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ integriert worden.
Dass die GAMS-Regel aber schon seit fast 30 Jahre existiert und auch nicht immer GAMS-Regel hieß, wissen nur die Wenigsten.
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Die aktuelle GAMS-Regel wird bei einem Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern primär in der ersten Phase des Einsatzes angewandt.
Diese Merkregel ist ein Hilfsmittel für die zuerst eintreffenden Feuerwehrkräfte, die nicht immer mit den erforderlichen besonderen Geräten ausgerüstet sein werden.
Das GAMS bedeutet:
- G efahr erkennen – z. B. mit Hilfe von Gefahrzetteln, Warntafeln, Unfallmerk- und Sicherheitsdatenblättern, erweiterte Erkundung.
- A bsperrren der Einsatzstelle – Gefahrenbereich, äussere Absperrgrenze, ggf. weitere Absperrungen.
- M enschenrettung durchführen – unter Beachtung des möglichen Höchstmaßes an Eigenschutz, gefährdete Personen retten.
- S pezialkräfte nachfordern – Feuerwehren mit spezieller Ausrüstung für den Einsatz mit gefährlichen Stoffen und Gütern, TUIS-Beratung / TUIS-Hilfe
Die GAMS-Regel wurde erstmals 1978 von Dr. Otto Widetschek (vormals Branddirektor und Amtsleiter der BF Graz), heutiger Landesfeuerwehrrat des LFV Steiermark, als GAS-Regel aufgestellt. Auch mit der damaligen Form wurde natürlich die Menschenrettung durchgeführt, diese wurde innerhalb der Regel nur nicht explizit aufgeführt.
Hierdurch hatte man die logische Verknüpfung vom „GAS“ zu einem GSG-Einsatz, doch ist die Menschenrettung im Laufe der Zeit immer mehr ins Blickfeld geraten, sodass diese dann auch in die Regel Einzug gehalten hat: Aus GAS wurde GAMS.
Dr. Widetschek führt hierzu aus:
Gams ist der Vulgoname für die im Hochgebirge lebende Gemse (nach der neuen Rechtschreibung als Gämse geschrieben), welche jedoch nicht nur in der Alpenregion zu finden ist. Gämse sind behände Kletterer und besitzen ein ausgeprägtes Sensorium für plötzlich auftretende Gefahren. Sie stellen sogar „Wachtposten“ auf, welche im Fall der Fälle spezielle Warnschreie aussenden. Dies alles sind Eigenschaften, die im übertragenden Sinn, auch von einem guten Feuerwehrmann erwartet werden können. Vor allem bei Chemieunfällen, aber nicht nur dort, ist das Erkennen der Gefahr von größter Bedeutung.
Fazit: Die spezielle GAS-Regel ist tot, es lebe die allgemein gültige GAMS-Regel!
Es lebe die MERK-Regel! Wir sollten uns an Dr. Widetschek halten und uns hilfreiche Eselsbrücken und eben Merkregeln zu Nutze machen. Denn: Unser Einsatz ist kompliziert genug.
Hallo,
hier ein Nachtrag zum obigen Artikel. Dr. Widetschek hat mit soeben diesen Link zum „Großen Gefahrgut-Report“ geschickt, in dem die GAMS-Regel ausführlich behandelt wird:
http://www.brandschutzforum.at.....l%2002.pdf
Gruß
Jan Ole
Geschrieben von Jan Ole Unger am