Nachfolgend ein Wegweiser von Ulrich Cimolino zum Thema “Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen im Winter”, der Klarheit in ein recht komplexes Thema bringt, vom dem ich ehrlicherweise nichts mitbekommen hatte. Das Dokument gibt es auch bald als PDF zum Download.
(Danke, Ulrich Cimolino!)

“Zum 01.05.2006 wurde nach längerer Diskussion und sehr schlechten Erfahrungen aller Verkehrsteilnehmer und der Verkehrsdienste mit zahlreichen KFZ mit völlig ungeeigneter Bereifung im Winter der § 2 Abs. 3a der StVO geändert:
„(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“
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