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15.06.06
Gute Nachrichten für Forenbetreiber: Nicht-Haftung
Über Foren- und Blogbetreiber (auch Gästebücher) hing bis jetzt ein Damoklesschwert: auch ohne Kenntnis des widerrechtlichen Inhalts konnte man für Äußerungen der Leser rechtlich belangt werden.
Nun kehrt ein wenig Rationalität ein. Laut Beschluss des OLG Düsseldorf besteht keine Überwachungspflicht der Betreiber, widerrechtliche Inhalte müssen erst nach Kenntnisnahme gelöscht werden.
Zwar ist das mit dem "professionellen" Status eines Forums nicht ganz klar geregelt, aber erleichternd ist das schon!
Geschrieben von Irakli um 15.06.06 15:41
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