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10.04.06
Unberechtigt mit Blaulicht unterwegs
Unberechtigt mit Blaulicht unterwegs war 43 Jahre alter Autofahrer aus Düren. In der Nacht auf Montag bemerkte eine Autofahrerin hinter sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und wich auf die rechte Fahrspur aus, um dem vermeintlichen Einsatzfahrzeug den Weg frei zu machen.
Der Autofahrerin kam das Fahrzeug jedoch verdächtig vor und so meldete sie ihre Beobachtung der Leitstelle der Polizei in Düren. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Halter das tragbare Blaulicht verbotswidrig eingesetzt hatte. Der Mann sagte aus, er habe das Blaulicht bei einer Internetauktion erworben und habe nur nur die Wirkung testen wollen.
Der Schnäppchenjäger hätte vielleicht während des Wartens auf das Auktionsende die Gelegenheit nutzen sollen, um das hier zu lesen:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". (§38 StVO)
Geschrieben von Stefan C. um 10.04.06 15:02
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Kommentare
Vielleicht einer der Herren von "Brandstiftung e.V."?
Vielleicht einer der Herren von "Brandstiftung e.V."?
Geschrieben von: Timo Benten um 10.04.06 16:07
