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27.02.06
Geparkte PKW versperren Feuerwehr den Weg
Durch diesen Artikel bin ich auf ein Problem aufmerksam geworden, das in jeder Gemeinde anders gehandhabt wird.
In dem konkreten Fall geht es darum, dass das Ordnungsamt die Augen zudrückt, wenn die Straße durch parkende PKW schmaler als die in der Straßenverkehrsordnung geregelten 3,05 Meter ist. Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr wird eine Straßenbreite darunter sehr problematisch.

Ich kenne das aus meinem ehemaligen Wohnort so, dass die Feuerwehr angewiesen wurde parkende Autos (auch auf Hydranten oder in FW-Zufahrten) nicht zu entfernen, da die Feuerwehr für Schäden auch an wiederrechtlich abgestellten PKW hafte. Die Polizei hat sich ebenfalls selten genötigt gesehen einzuschreiten und belies es bei einer Verwarnung!
Eine Frage an die Juristen: Wie sieht es denn rein rechtlich aus, wenn die Feuerwehr aufgrund verstellter Zufahrten zu spät zum Unfallort kommt und dadurch ein größerer Personen- oder Sachschaden entsteht bzw. inwiefern haftet die Feuerwehr an Schäden, die durch das Beiseiteschieben von falsch geparkten KFZ entsteht?
Wie handhabt ihr das in eurer Gemeinde? Werden parkende PKW mit Gewalt entfernt oder der Halter ausfindig gemacht? Sucht ihr das Gespräch mit den Anwohnern und setzt auf Aufklärung oder eher auf Zwang? Habt ihr schon Flyer-Aktionen gemacht, wie die BF Düsseldorf? Welche Erfahrung habt ihr bei diesen Aktionen gesammelt?
Geschrieben von Stefan C. um 27.02.06 14:07
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Kommentare
Wir haben in jedem Fahrzeug (und teilweise auch in Privat-Kfz) Flyer liegen, die wir bei problematisch parkenden Kfz unter die Scheibenwischer klemmen - Immer dann, wenn es uns auffaellt. Bei Maschinistenuebungen/Bewegungsfahrten werden auch mal bevorzugt Problemstrassen angefahren.
Wir haben in jedem Fahrzeug (und teilweise auch in Privat-Kfz) Flyer liegen, die wir bei problematisch parkenden Kfz unter die Scheibenwischer klemmen - Immer dann, wenn es uns auffaellt. Bei Maschinistenuebungen/Bewegungsfahrten werden auch mal bevorzugt Problemstrassen angefahren.
Geschrieben von: Andy um 27.02.06 15:53
Bei uns kommt sowas seltener vor, da unser Wehrführer selbst das Ordnungsamt unserer Stadt ist. ;)
Geschrieben von: Eric um 27.02.06 19:15
Wenn ein Auto weg muss, muss es weg! Im Falle eines Schadens am Fahrzeug haftet die Stadt bzw. der KSA. Und dem Halter des Gefährtes wird dann wohl auch ne Mitschuld unterstellt werden. Das alles muss dann nicht das Problem der Feuerwehr sein.
Geschrieben von: Thomas um 03.03.06 17:10
@Thomas: Natürlich. Gebe ich Dir Recht. Andererseits: Wer will (muss) für diese Entscheidung den Kopf hinhalten? Was ist, wenn nachher rauskommt, dass es anders auch gegangen wäre. (Glaub mir, es gibt viele Gutachter, wenns "Hart auf Hart" kommt. Und dann nützt überzeugter Feuerwehrler nichts mehr, besonders dann nicht, wenn die Gegenseite nichts mit Feuerwehr am Hut hat! (PS: Bin bekannt dafür, immer gerne aus der Sicht eines Feuerwehr-Gegners zu sehen...)
Geschrieben von: Ekkehard Giesecke um 06.03.06 10:20
In HL-live.de steht ein Artikel über die Vorgehensweise der Stadt Lübeck mit Falschparkern, die Feuerwehrzufahrten versperrn.
Geschrieben von: Stefan Cimander um 07.03.06 15:06
