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Der hessische Verwaltungsgerichthof hat die Gebührensatzung der Frankfurter Feuerwehr für unzuläsig erklärt. Die Richter gaben einem Hotelbetrieb recht, der sich hohen Geldforderungen durch die Feuerwehr, wegen mehrerer Fehlalarme ausgesetzt sah. [Mehr dazu in der Frankfurter Rundschau]

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Eine Antwort zu “Frankfurt: Gebührensatzung unzulässig”

Es wird wohl auf ewig das Problem der öffentlichen Verwaltung sein, dass nicht betriebswitschaftlich richtig die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden dürfen.
Wenn ein Unternehmen in der freien Wirtschaft nicht “Unterhaltskosten, Mieten und Ähnliches” in der Kalkulation für eine Dienstleistung berücksichtigen würde, würde die Firma ihr zweites Jubiläum nicht erleben…

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