Wieder was gelernt. Gestern Nacht wegen Starkegens haben wir einige Unterführungen ausgepumpt, die voll Wasser gelaufen waren. In einer waren gleich 2 PKW liegen geblieben.
Dass man mit einen normalen Auto nicht durch tieferes Wasser fahren sollte, dürfte jedem bekannt sein. Was allerdings genau für ein Schaden entstehen kann, das ist als Mechanik-Laie nicht uninteressant. Sicher sind hier einige Leser wesentlich versierter als ich und können entsprechend ergänzen.
Am wichtigsten ist, dass kein Wasser in den Luftfilter kommt, und in den Motor gelangt (gibt es da einen Unterschied zwischen Vergaser- und Einspritzmotor?). Dies kann passieren, wenn man in zu tiefes Wasser fährt, oder dieses durch zu schnelle Fahrt in den Motorraum aufgewirbelt wird.
Was dann passiert, nennt man allgemein Wasserschlag. Im Gegensatz zum Benzin- / Luftgemisch ist Wasser nicht komprimierbar. In der Hubphase befindliche Kolben werden jäh gestoppt, die dabei entstehenden Kräfte können an unterschiedlichen Motorteilen erheblichen Schaden zufügen.
Die Höhe des Schadens scheint, nach dem Durchlesen einiger Berichte im Internet, Glückssache zu sein. Hat man Glück, reicht es schon, den Motor “austrocknen” zu lassen. Hat man Pech – und das ist wohl eher üblich – ist der Motor komplett hin.
Zum Ansaugen von Wasser in den Motor kommt noch hinzu, dass dieses schlecht abgedichtete Teile (bsp. Elektrik) ausser Gefecht setzen kann.
Im Prinzip kann Wasser auch durch den Auspuff angesaugt werden – deshalb sollte der Motor immer laufen und dort den Überdruck erhalten.
Zur richtigen Fahrweise: wenn die überflutete Stelle unbekannt ist: nicht reinfahren! Umdrehen ist keine Schande. Wenn die Stelle bekannt ist: im Zweifel umdrehen! Ist keine Schande. Ansonsten langsam und etwas hochtourig durchfahren. Abstand zum Vordermann. Andere vorlassen ist grundsätzlich eine gute Idee, allerdings sollte man bedenken, dass der Ansaugstutzen für Luft nach Marke variieren kann.
Wenn’s ganz blöd kommt: Auto stehen lassen, öffentlich weiterfahren oder warten, bis das Wasser abläuft (ist meistens der Fall).
Ich rede hier über Umstände wie gestern, nach starkem Regenfall. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die (Teilkasko-)Versicherung nicht zahlt, Hersteller hier auch nicht unter einer etwaigen Garantiepflicht stehen.
Bei einer Überschwemmung ist das u.U. was anderes.
Es gibt übrigens zu diesem Thema auch (mindestens) ein Urteil:
Sogenannter Wasserschlag ist ein Unfall
Wenn beim Durchfahren einer Pfütze Wasser hochspritzt, bzw. von einem entgegenkommenden Fahrzeug auf den eigenen PKW geworfen wird und dabei in den Verbrennungsraum eines Zylinders gelangt, handelt es sich entsprechend § 12 Abs.1 II e AKB um einen Unfall. Beim sogenannten Wasserschlag wirkt das Wasser unmittelbar von außen, plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein. Entscheidend für die Abgrenzung zum nicht versicherten Betriebsschaden ist hier, daß der Wasserschlag ein außergewöhnliches Ereignis ist, mit dem der Versicherungsnehmer im allgemeinen nicht rechnet, bzw. auch nicht rechnen muß. Hier handelt es sich um die Verwirklichung eines Risikos beim gewöhnlichem Fahrbetrieb, welches sich als außergewöhnliches Unfallereignis darstellt, und nicht um die Auswirkung eines als normal in Kauf genommenen Risikos.
OLG Hamm, 20 U 328/88
Urteil vom 31.05.1989
Vielleicht hilft das je jemandem :)
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