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Ein SEK der Polizei stürmt ein einschlägig bekanntes Objekt und holt sich zur Türöffnung die Feuerwehr. Wie bitte?

Bei einem verschlossenen Etablissement wurde die Feuerwehr um Unterstützung bei der Türöffnung angefordert. Da nicht auszuschließen war, dass die gesuchten Männer bewaffnet sind, waren bei der Großrazzia Sondereinsatzkommandos der Polizei eingesetzt.

Tja:

Die Anforderung der Feuerwehr bei der Großrazzia schlägt jedoch nicht nur in eigenen Kreisen der Wehrmänner mittlerweile hohe Wellen: Mit Unverständnis wird auf die Aktion reagiert, zumal die Sondereinsatzkommandos über genügend Spezialisten verfügen.

Ich bin kein Freund von Ferndiagnosen, aber wenn das so stimmt, ist hier eindeutig eine Linie überschritten worden.

Nachzulesen bei der Rhein-Neckar-Zeitung. (Nachfolgeartikel)

Danke, Marc!

16 Antworten zu “Polizeiliche Gefahrenabwehr”

Die Polizei holt gern die Feuerwehr im “Rahmen der Amtshilfe” dazu als die eigenen Kollegen bzw. Facheinheiten, weil diese ja Geld kosten. Die Feuerwehr ist ja kostenlos!

Ich finde sowas geht dann aber doch a weng zu weit! Vorallem wenn wirklich bewaffnete Männer im Haus vermutet werden. Das SEK sollte schon fähig sein sich selber zutritt zu verschaffen.

Als Einsatzleiter bekäme die Polizei von mir im gehörigen Abstand zur Einsatzstelle das entsprechende Werkzeug übergeben und vielleicht noch eine kurze Einweisung. Den Rest müssten die Polizeikräfte selbst machen…
Der Schutz der eigenen Kräfte geht meiner Ansicht nach hier vor.
…und da die Feuerwehr nicht unter polizeiliche Führung gestellt werden kann (zumindest in Hessen), sehe ich dem entspannt entgegen.

Geza

P.S.: In der Fw-Schule hatten wir eine längere Diskussion, ob die Feuerwehr bei einer Personensuche beteiligt werden kann / darf. Der Lehrgang hat sich gegen die Meinung des Ausbilders entschieden…

In der Tat schuldet die ersuchende Behörde keine Verwaltungsgebühren, allerdings schuldet sie die Auslagen. Wenn dann eine FF alarmiert wird und die Verdienstausfallkosten geltend gemacht werden, sollte die Polizei doch mal überlegen, ob der “beschuhte Fuß” als Öffnungswerkzeug nict ausreicht. ;-)

Zum PS von Geza: Selbstverständlich kann die Feuerwehr bei einer Personensuche beteiligt werden, denn die Voraussetzungen einer Amtshilfe liegen in der Regel vor. Eine Eigenzuständigkeit der Feuerwehr wird man bis auf ganz seltene Ausnahmen ausschließen, z.B. wenn die technische Rettung ganz massiv überwiegt (verschüttet, in Brunnen etc.).

Dachte das Motto der SEKs ist “Der Letzte macht die Tür auf”

Zum PS von Geza: Selbstverständlich kann die Feuerwehr bei einer Personensuche beteiligt werden, denn die Voraussetzungen einer Amtshilfe liegen in der Regel vor.

Ja, so ähnlich haben wir das auch argumentiert. Zusätzlich liegt ja offensichtlich eine lebensbedrohliche Situation für die vermisste Person vor. Also ist das unter Menschenrettung einzuordnen.
Unser Ausbilder an der LFS Kassel argumentierte, dass das auffinden von Personen eine originäre Aufgabe der Polizei ist und die Fw dafür nicht mal eingesetzt werden darf, wenn der eigentliche Auftrag der FW nicht vernachlässigt wird…

Keine Ahnung – wir suchen regelmäßig Leute aus dem hiesigem Altersheim…

In der Tat schuldet die ersuchende Behörde keine Verwaltungsgebühren, allerdings schuldet sie die Auslagen. Wenn dann eine FF alarmiert wird und die Verdienstausfallkosten geltend gemacht werden, sollte die Polizei doch mal überlegen, ob der “beschuhte Fuß” als Öffnungswerkzeug nict ausreicht. ;-)

@ Sven:
Die Amtshilfe kann doch von der ersuchten Behörde (Feuerwehr) abgelehnt werden, wenn die ersuchende Behörde (Polizei) auch Mittel/Personal zur Verfügung hat, die die gleiche Leistung erbringen kann. Oder bin ich da auf dem Holzweg?

mhh also sowas gab und gibt es bei uns immer wieder mal.

Persönlich war ich bei ner Drogensuche ( Waffe wurde dann im Sicherungskasten gefunden / Drogen im Zucker )

und bei nem “Spinner” ( Polizei hatte sich das so vorgestellt, sie werfen in den Keller Tränengas und wir holen ihn dann raus ( mein Vorschlag war dann ich werfe und sie holen ) kam zum Glück nicht dazu, als er bemerkte was für ein Zirkus vor der Tür war kam er freiwillig raus )

und wir hatten auch schon Türöffnungen wo die Herren der PI mit gezückter Waffe hinter uns getreten sind und wir dann frageten ob wir evtl noch was wissen sollten.

cu

dazu http://www.landtag-bw.de/WP14/....._1301.html

[...] Josef zu Polizeiliche Gefahrenabwehr: dazu http://www.landtag-b w.de/WP14/drucksa… [...]

[...] Josef zu Polizeiliche Gefahrenabwehr: dazu http://www.landtag-b w.de/WP14/drucksa… [...]

Was sind denn das immer für komische Kommentare in denen mein Name auftaucht?! Von mir kommt das Zeug nicht!!!

Was sind denn das immer für komische Kommentare in denen mein Name auftaucht?! Von mir kommt das Zeug nicht!!!

Das sind PingBacks ;-)

@ Einsatz der Feuerwehr zur Personensuche:

Da gab es jüngst zwei interessante Urteile eines Verwaltungsgerichtes dazu, ich meine, es war sogar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Habe eine Zusammenfassung irgendwo daheim ´rumliegen. Mal schauen ob ich das AZ noch habe.
Inhalt aus meiner Erinnerung:

Gemeinde klagt gegen Freistaat (Polizei) auf Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz bei Suche einer vermissten Person nach Anforderung der Polizei.

Wurde abgelehnt mit der Begründung (ACHTUNG !):
Die Suche nach vermissten Personen ist ureigenste Aufgabe der Gemeinde als Sicherheitsbehörde. Polizei wird nur im Rahmen der Ersatzvornahme bzw. Amtshilfe tätig. Damit ist die Feuerwehr als Einrichtung der Kommune zuständigkeitshalber tätig. Also genau umgekehrt zur weit verbreiteten Meinung, die Feuerwehr würde hier der (zuständigen) Polizei Hilfe leisten, hilft die Polizei der (zuständigen) Kommune.

Vergleiche dazu auch die Stellungnahme des IM auf der HP der LFS BaWü.

Direktlink: http://www.lfs-bw.de/servlet/P.....index.html

Die Antwort des Innenministeriums zur Kleinen Anfrage im Landtag von BaWü liegt jetzt vor.

http://www.landtag-bw.de/WP14/.....1301_d.pdf

Demnach habe keine Gefahr bestanden, da bekannt gewesen sei, daß sich in dem Gebäude keine Personen aufhielten. Es sei an dieser Adresse auch kein SEK vor Ort gewesen.