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“Grüß Gott, habe ich Sie geweckt?” sagte ein Bürger aus Kaufbeuren, als er früh am Morgen den Polizeiruf wählte, um ein “Verkehrshindernis” zu melden. Der Beamte fand’s gar nicht nett. Er zeigte den Herrn wegen Beamtenbeleidigung an. Außerdem wurde ein Strafbefehl in Höhe von 1000 Euro wegen missbräuchlicher Nutzung des Notrufs erlassen. [Mehr in der Allgäuer Zeitung]

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4 Antworten zu ““Grüß Gott, habe ich Sie geweckt?””

Hallo,

ich dachte es gibt keinen Straftatbestand “Beamtenbeleidigung” sondern nur eine “normale” Beleidigung?

gruß,

Julian

Du hast Recht, Beamtenbeleidigung gibt es nicht, nnur die Beleidigung eines anderen Menschen (der kann natürlich auch Beamter sein).
Die Wertung des Mißbrauchs des Notrufs finde ich auch sehr seltsam. Einen “versehentlichen” Mißbrauch gibt es nicht, auch keinen fahrlässigen.
Aber nun gut, es fehlen die Details.

Artikel lesen… da hat der Beamte einen schlechten Tag gehabt und der Richter auch. Bei dem geschilderten Sachstand ist das IMHO sicherlich kein Mißbrauch des Notrufs. Das war ja sachon fast “Gefahr im Verzug” (städtisches Bauhoffahrzeug ist gefährlich sichtbehindern abgestellt), das einzige ist vielleicht, daß es in dem Spezialfall dem Anrufer möglich gewesen wäre, den Halter unkompliziert zu erreichen. Wenn ein mir unbeklanntes Privatfahrzeug irgendwo saugefährlich die Sicht behindert, dann bleibt mir auch nur der Anruf bei der Polizei…

mfG Matthias

Selbstverständlich ist die Polizei für gefährliche Verkehrssituationen zuständig. Wenn jetzt aufgrund des Urteils und der Berichterstattung darüber jemand zögert, ein gefährliches Verkehrshindernis anzuzeigen, und darüber ein Personenschaden entsteht, wird man den Richter für sein unausgeschlafenes Urteil haftbar machen? Man kann dem Betroffenen nur raten dieses absurde und hemdsärmlige Angebot der Einstellung gegen Geldbuße abzulehnen.