Weiter geht’s mit der Talkrunde. Diesmal unterhalten Sven und ich uns über das Thema Öffentlichkeitsarbeit. Was darf ich fotografieren? Was nicht? Was darf die Presse?
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Uns ist noch eingefallen, über “Recht am eigenen Bild” haben wir gar nicht gesprochen. Es folgen weitere Talkrunden. Wie immer freuen wir uns über Feedback!
Talkrunde 1: Drehleitern
Talkrunde 2: Recht (1)
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Dass es (nun) im Strafgesetzbuch den Paragraphen “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” (§ 201a StGB) gibt wusste ich bisher noch nicht. Danke!
Geschrieben von Harald Laier am 26. April 2007 um 12:52