Ein wenig OT, es trifft aber auch immer wieder Feuerwehren: Handyfotografen wollen alles, was sie an Unfallgeschehen im Alltag erleben, auf digitale Weise festhalten und vermutlich auch “verkaufen”. Nicht immer spielt die Polizei da mit. Bei Freiburg hielt die Polizei den Handyfotograf an.
Der “fahrende Handyfotograf” wurde angehalten. Auf den Verstoß angesprochen (Nutzung eines Mobiltelefons als Autolenker), reagierte der Mann sehr uneinsichtig. Er wurde angezeigt. 40 Euro plus Verwaltungsgebühr und ein Punkt in der “Verkehrssünderdatei” in Flensburg sind die Folgen. [fudder.de]
In dem Fall lenkte der Verwarnte ein Fahrzeug und kann deshalb belangt werden. In anderen Fällen ist das schwieriger, z.B. wenn es sich um Schaulustige handelt, die zu Fuß unterwegs sind.



















Richtig so! Denn wer ein Fahrzeug lenkt sollte sich auch darauf konzentrieren.
Geschrieben von Andreas am 25. Januar 2007 um 19:16