Ulrich Cimolino war so freundlich, uns seinen Vorschlag zur Reform der Funkrufnamen zur Verfügung zu stellen und möchte diesen auch gerne hier diskutieren. Er beschäftigt sich mit der so genannten 2. Teilkennziffer in dem Funkrufnamen der Einsatzfahrzeuge, für den unten abgebildeten RTW wäre der Funkrufname Florian Mettmann 7-83-1. Dabei steht Florian für Feuerwehr, Mettmann für den Landkreis, 7 für die kreisangehörige Gemeinde Monheim. Die 83 ist die zweite Teilkennziffer und bedeutet bei uns: Rettungswagen. Aus dieser Kennziffer ist idealerweise zu erkennen, um was für ein Fahrzeug es sich handelt und welche Leistungsmerkmale es hat. Leider ist das heute bundesweit nicht mehr einheitlich.
Ulrich Cimolino: “Im Laufe der letzten Jahre haben sich mehrfach Normen geändert bzw. wurden völlig neue Fahrzeuge eingeführt, während andere Typen immer mehr entfallen. Ab 2004 kommen durch die 2. Typenreduzierung weitere Fahrzeuge auf den Markt, die bisher völlig unbekannt sind.

Koordination von Einsätzen über Funk geht nur mit eindeutigen Funkrufnamen
Das ehemals und nach einem traumatischen Einsatz (Waldbrände Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts in Niedersachsen) eingeführte sogenannte “bundeseinheitliche” Funkrufnamenkonzept verkommt immer mehr zum Sammelsurium von alten und neuen Fahrzeugen, das immer noch Lücken aufweist sowie in immer mehr Bundesländern durch landeseigene Ergänzungen nicht mehr “bundeseinheitlich” ist bzw. von einigen Bundesländern nie eingeführt worden ist.” Einen Überblick über dieses Sammelsurium bietet folgende Tabelle: Zusammenstellung der Funkrufnamen
“Jede Form der (länder- und organisations-)übergreifenden Großschadensereignisse erfordert aber unbedingt eine einheitliche und eindeutige Kommunikationsstruktur. Spätestens die Diskussion um den 11.September 2001 sollte nun die Möglichkeit eröffnen, einen “Befreiungsschlag” auch in diesem Bereich zu unternehmen und endlich eine einheitliche Regelung im Sinne einer besseren über”örtlichen” und bundeslandübergreifenden Gefahrenabwehr zu ermöglichen.
Nachfolgend sei ein grundsätzlich überarbeiteter Vorschlag für die komplette Neuordnung der Funkrufnamen vorgestellt. Dabei bin ich systematisch wie folgt vorgegangen:
1. Die bekannten Gruppen wurden im wesentlichen so belassen. (Z.B. die Löschfahrzeuge finden sich weiterhin im Bereich von “40″.)
2. Es geht immer analog der Zahlenreihen von kleineren hin zu größeren Fahrzeugen, wie es auch zu Beginn des einheitlichen Funkrufnamenkonzepts (z.B. RW 1, RW 2 bzw. RW 3 mit 51, 52 bzw. 53) schon einmal war.
3. Sehr seltene oder kaum mehr vorhandene Fahrzeuge wurden aussortiert und ggf. um neuere Fahrzeuge ersetzt.
4. Es wird in einer Gruppe nur noch nach Leistungsdaten (z.B. Tankgrößen, Geländegängigkeit, Pumpenleistung, THL-Satz) unterschieden. Damit ist man auch von weiteren Normänderungen relativ unabhängig, weil sich die Fahrzeuge in das Schema vermutlich gut einordnen lassen werden. Aktuell bereits in einzelnen Ländern vorhandene Fahrzeuge habe ich beispielhaft bereits eingegliedert.
5. Die Neugliederung wird jeweils durch Anmerkungen erläutert, wo dies erforderlich scheint.
6. Über die Neugliederung der FMS-Struktur muß das Problem der FMS-Kennungen (Ausdehnung einiger Nummern für die 3. Teilkennzahl) für den Bereich der PKW, KTW, RTW etc. geregelt werden!”

Bei sehr häufig vorkommenden Fahrzeugen kann die 3. Teilkennziffer für die FMS-Kennung zum Problem werden.
Den Vorschlag von Ulrich Cimolino biete ich, wegen des Umfangs, nur als PDF an: Funkrufnamenvorschlag



















Hallo,
was ich nach dem ersten durchlesen des Vorschlags (noch) nicht verstehe ist folgendes:
Warum ist das TSF-W unter der TKZ 40 eingeordnet?
Der Unterschied zwischen TKZ 49 und TKZ 44 ist der Wassertank der 49er?
Der Unterschied zwischen TKZ 49 und TKZ 45 ist die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Pumpen und das Fzg.gewicht?
Geschrieben von Funkieman am 2. Dezember 2006 um 09:33